Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft, Wohnungsanmietung und Serviceleistungen. Ob Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, zu Reparaturen oder zur Tierhaltung suchen – wir haben die wichtigsten Themen übersichtlich für Sie zusammengestellt. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Wie werde ich Mitglied?
Sie erwerben Anteile an der Genossenschaft und werden dadurch Mitglied und Miteigentümer. Bei Aufnahme zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 Euro und erwerben einen Pflichtanteil in Höhe von 150 Euro. Mieten Sie dann eine Genossenschaftswohnung an, sind weitere Anteile, je nach Größe und Ausstattung, zu zahlen. Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie in unserer Satzung.
Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft?
Die Genossenschaft bietet Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht. Sie leben sicher und spekulationsfrei. Sie haben ein Mitbestimmungsrecht und können als Vertreter aktiv die Entwicklung der Genossenschaft mitgestalten.
Muss ich eine Kaution zahlen?
Nein, bei Mietvertragsbeginn müssen Sie keine Kaution zahlen. Sie zahlen dafür die Genossenschaftsanteile.
Ich möchte eine Wohnung mieten. An wen wende ich mich?
Unser Vermietungsteam ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Wohnungssuche, Neubezug oder Umzug. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Zentralen Kundenservice, Telefon 0351 272 151 100 oder per Mail an vermietung@swg-dresden.de.
Was ist eine Havarie?
Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, z. B. Gebäuden, Gebäudeteilen sowie Wohnungseinrichtungen führt.
Beispiele: Feuer und Gashavarie | Sturm- und Unwetterschäden | Rohrbrüche an Heizungs-, Sanitär- und Abwasseranlagen | Ausfall der zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung | Ausfall der Elektrik in der gesamten Wohnung
Nicht als Havarie gelten: defekte WC-Spülkästen | leicht tropfende Mischbatterien, Wasser- und Thermostatventile | defekte Sicherungen, Steckdosen und Lichtschalter | defekte Zimmertüren, Türöffner und Sprechanlagen | defekte Fenster- und Balkontürmechanik
Wie melde ich eine Reparatur?
Eine Reparatur melden Sie am schnellsten und einfachsten über das Mieterportal. Alternativ kontaktieren Sie bitte unseren Zentralen Kundenservice, Telefon 0351 272 151 100, schicken eine Mail an kundenservice@swg-dresden.de oder nutzen das Kontaktformular auf dieser Website.
Wann erreiche ich den Zentralen Kundenservice?
Sie erreichen uns telefonisch Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 – 16 Uhr, Dienstag von 8 – 18 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr.
Kann ich persönlich in der Genossenschaft vorsprechen?
In unserem Kundenzentrum Reitbahnstraße 6, 01069 Dresden, sind die Kundenbetreuer gerne persönlich für Sie da. Immer Dienstag von 9 – 12 und 14 – 18 Uhr.
Wie zahle ich meine Miete?
Für Ihre Mietzahlung legen wir für Sie ein eigenes Mietkonto bei uns an. Sie erteilen uns ein Sepa-Lastschriftmandat und so können wir Ihre Miete jeden Monat pünktlich bis zum dritten Werktag einziehen und verbuchen.
Kann ich ein Haustier halten?
Für die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Zierfischen oder Ziervögeln benötigen Sie keine Genehmigung.
Möchten Sie einen Hund halten, benötigen Sie die Zustimmung der Genossenschaft vor Einzug des Haustieres mit Angaben zu Rasse und Größe. Außerdem müssen Sie Ihre Nachbarn um Zustimmung zur Hundehaltung bitten und diese bei der Genossenschaft vorlegen. Erst dann erteilen wir die Genehmigung zur Hundehaltung.
Ich habe ein Problem mit meiner Wohnung / meinem Wohnumfeld. Was kann ich tun?
Ein Problem melden Sie am schnellsten und einfachsten über das Mieterportal. Alternativ kontaktieren Sie bitte unseren Zentralen Kundenservice, Telefon 0351 272 151 100 oder schicken eine Mail an kundenservice@swg-dresden.de oder nutzen das Kontaktformular auf dieser Website
Wie werde ich Vertreter?
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt. Auf je angefangene 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen, mindestens 50 Mitglieder müssen in der Vertreterversammlung tätig sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Wahlordnung und der Satzung.