Aufsichtsratswahl 2026

Gemäß § 24 (4) der Satzung der Sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dresden eG enden im Jahr 2026 für drei Mitglieder des Aufsichtsrates die Wahlperioden. Am 18. Juni 2026 sind deshalb von der Vertreterversammlung drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Genossenschaftsmitglieder, welche aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung über fundierte betriebswirtschaftliche, wohnungswirtschaftliche oder technische Kenntnisse verfügen und an einer Mitarbeit im Aufsichtsrat unserer Genossenschaft Interesse haben, schicken ihre Bewerbung bitte bis zum 11. Juni 2026 an die Geschäftsstelle der Sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dresden eG.

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